Der zeitliche Abstand zwischen zwei Terminen sollte
nicht mehr als ein halbes
Jahr betragen.
Orientieren
Sie sich bitte nicht an den von bestimmten
Krankenkassen geforderten Mindestunter-
suchungen von einmal pro Kalenderjahr.
Dies bedeutet das es für den Erhalt des Bonusheftes
ausreichen würde, wenn
man einen Zahnarztbesuch
in beispielsweise 01/ 06 wahrnimmt
und einen in
12/ 07, also 24 Monate später. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Abstand in
vielen Fällen zu lang ist,
um einen gesunden Gebisszustand dauerhaft zu erhalten.
Denn: Jeder Zahnstein, der nicht sofort entfernt
wird,
kann Schädigungen
Ihrer Zähne oder Ihres
Zahnfleisches hervorrufen. Besteht bei Ihnen die Neigung zu starker Bildung
von
Zahnstein, so sollten
Sie mindestens vierteljährlich
Termine zur Zahnsteinentfernung vereinbaren. Wer viel Zeit und Mühe in die Sanierung seiner
Zähne
investiert hat, wird die
Notwendigkeit einer
regelmäßigen Nachsorge erkennen.
Als Belohnung ist es so möglich, diesen gesunden
Zustand über Jahrzehnte zu
erhalten.