Das Recall-System

Recall - das heißt Rückruf. Wenn Sie es
wünschen, benachrichtigen wir Sie gern
in  regelmäßigen  Abständen, wenn eine
erneute Routineuntersuchung für Sie er-
forderlich wird.


Sie können mit uns den Zeitabstand zwischen
zwei Routineuntersuchungen frei vereinbaren.

 

Der zeitliche Abstand zwischen zwei Terminen sollte nicht mehr als ein halbes Jahr betragen.
Orientieren Sie sich bitte nicht an den von bestimmten Krankenkassen geforderten Mindestunter-
suchungen von einmal pro Kalenderjahr.

Dies bedeutet das es für den Erhalt des Bonusheftes ausreichen würde, wenn man einen Zahnarztbesuch in beispielsweise 01/ 06 wahrnimmt  und  einen in 12/ 07, also 24 Monate später. Die Erfahrung hat gezeigt, dass dieser Abstand in vielen Fällen zu lang ist, um einen gesunden Gebisszustand dauerhaft zu erhalten.

Denn: Jeder Zahnstein, der nicht sofort entfernt wird, kann Schädigungen Ihrer Zähne oder Ihres Zahnfleisches hervorrufen. Besteht bei Ihnen die Neigung zu starker Bildung von Zahnstein, so sollten Sie mindestens vierteljährlich Termine zur Zahnsteinentfernung vereinbaren. Wer viel Zeit und Mühe in die Sanierung seiner Zähne investiert hat, wird die Notwendigkeit einer regelmäßigen Nachsorge erkennen.

Als Belohnung ist es so möglich, diesen gesunden Zustand über Jahrzehnte zu erhalten.